Coronavirus-Update
05.01.2021 Allgemein/Startseite Erstellt von ÜAZ-Leitungen
Entsprechend der in Sachsen-Anhalt geltenden Corona-Schutz-Verordnung
Stand: 19.02.2021
Die überbetrieblichen Ausbildungszentren dürfen nach den derzeitigen gültigen Vorschriften nur mit Auszubildenden arbeiten, die bis zum 01.01.2022 ihre Prüfung absolvieren.
Dies sind ausschließlich Lehrlinge des 2. und 3. Lehrjahres, sowie Lehrlinge des 1. Lehrjahres mit einer zweijährigen Ausbildungszeit.
Die aktuellen Stufenausbildungspläne behalten ihre Gültigkeit.
Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 07.03.2021, wir gehen jedoch von einer Verlängerung des Zeitraumes aus.
Aktuelle Informationen erhalten Sie von den Standorten und über unsere Webseite www.bauausbildung.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.